Unfall- und Schadensrecht
Es hat gekracht - was nun? Über den reinen Sachschaden hinaus hat oft eine eingetretene Verletzung Behandlungspriorität. Die Polizei hat Fragen zum Ablauf; oft wird erst einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet, in dem Sie Zeuge oder Beschuldigter sind. Mit jeder weiteren Maßnahme wie der Bergung des Fahrzeugs, der Begutachtung durch Sachverständige, der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und der Erteilung eines Reparaturauftrages entstehen neue Kosten, deren Ersatz erst nachträglich geklärt werden kann.

Egal ob Sie Unfallopfer sind oder Ihnen eine Unfallverursachung vorgeworfen wird: Die umfassende anwaltliche Betreuung gewährleistet nicht nur die schnelle und erfolgreiche Regulierung, sie hilft auch langfristige Unfallfolgen zu bedenken. Das Interesse einer regulierenden Versicherung geht zwangsläufig dahin, die Entschädigung so gering wie möglich zu halten. Sie aber haben nach unserer Rechtsordnung Anspruch auf den Ersatz Ihres gesamten unfallbedingten Schadens einschließlich der Folgekosten. Unser Unfallreferat steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Neben Verkehrsunfällen sind wir besonders im Bereich von Jagdunfällen erfahren. Jeder Jagdunfall zieht auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich; nicht selten stehen jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse auf dem Spiel. Wir betreuen Betroffene umfassend in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, gegenüber der anderen Partei, Versicherung, Polizei und Behörden. Eine kompetente Vertretung verleiht Ihrer Position gegenüber der gegnerischen Partei den erforderlichen Nachdruck, um Ihr Recht durchzusetzen und weiteren Schaden abzuwenden.

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